Gefahrgut

Tankauflieger mit Warntafel (30 = entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 60 °C) UN 1866 = Harzlösung, entzündbar) und Gefahrenzettel (Klasse 3 = entzündbare flüssige Stoffe)
Gefahrentafel (orangefarbene Warntafel) 80 | 1789 und Gefahrenzettel 8 (korrosiv/ätzend)
80: ätzender Stoff
1789: Salzsäure
Warntafel 663 | 1695 und Gefahrenzettel 6.1 (giftig), 3 (brennbar) und 8 (korrosiv/ätzend)
663: sehr giftiger Stoff, entzündbar, Flammpunkt nicht über 61 °C
1695: Stabilisiertes Chloraceton
LKW mit Acetylen-Gasflaschen (UN-Nummer 1001). Die Gefahrnummer 239 kennzeichnet den Inhalt als ein brennbares Gas, das spontan zu heftiger Reaktion führen kann
Trichlorsilan in Gefahrgut-Wagen

Als Gefahrgut (außerhalb der Fachsprache fälschlicherweise auch Gefahrengut; englisch dangerous goods oder hazardous materials, abgekürzt als hazmat) bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport im öffentlichen Raum Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter,
  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere und Sachen

ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.[1]

  1. Vgl. § 2 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (Deutschland)

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